Klee pflanzen als Erinnerung an die als „Asoziale“ verfolgten Menschen

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Gemeinsam mit VertreterInnen des „Zentralrates der Asozialen Deutschlands“ (ZAID) wurde im Prinzessinnengarten ein Beet zur Erinnerung an die vom Nationalsizialismus als „Asoziale“ verfolgten Menschen angelegt. Hier wuchert nun Oxalis triangularis (Schwarzer Dreiecksklee). Mit schwarzem Winkel wurde in Konzentrationslagern die heterogene Gruppe der sogenannten „Asozialen“ markiert. Unter diese wurden  unter anderem Bettler, Prostituierte, Unterhaltssäumige, Sinti & Roma, Fürsorgeempfänger_innen subsumiert wurden. Seit März 2015 tritt der ZAID dafür ein, immaterielle wie materielle Entschädigung für die Verfolgten zu erwirken. Im Prinzessinnengarten wird der Klee gezogen, der überall dort gepflanzt werden kann, wo durch die Nationalsozialisten_innen Menschen als „Asoziale“ stigmatisiert und verfolgt wurden.

Klee wurde bisher unter anderem im ehemaligen Versorgungsheim Farmsen geplanzt: „Dort fehlte bisher ein Gedenkort für die vielen von
Zwangsarbeit, Entmündigung und Zwangssterilisierung Betroffenen und als sogenannte „Asoziale“ Verfolgten. Von den 1.600 Menschen, die zum Beispiel 1938 in der Anstalt ihrer Freiheit beraubt wurden, waren 85% sogenannte „Asoziale“ und mussten in der Land- und Hauswirtschaft, in Wäscherei und Spinnerei arbeiten. Es gab einen hohen Zaun, Schlafräume zu 50 Betten und strenge Kontrolle durch Strafe und Belohnung. Viele wurden von hier aus in Konzentrationslager und in Euthanasie-Einrichtungen überstellt. Als geschlossenes Arbeitshaus war Farmsen Teil eines Gefüges aus Fürsorge, Erziehung und Disziplinierung durch Behörden, Gesundheitsämter, Ärzt_innen und Polizei. Dessen Vorgehen wurde nach der Befreiung 1945 nur selten als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht anerkannt und viele der damals Verantwortlichen blieben bis in die 1960er Jahre in ihren Ämtern.“ Weitere Pflanzungen in ehemaligen Konzentrationslagern sind geplant.

Der ZAID setzt sich daneben mit der Aktion „unmöglicher Ort“ auch heute dafür ein, dass öffentliche Räume nicht durch Verdrängung, Bettelverbote, feindliche Stadtmöbel und Privatisierung vernichten werden.

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